Entlassmanagement
Ihre Krankenhausbehandlung nach § 39 Absatz 1 SGB V umfasst auch ein Entlassmanagement, um Versorgungslücken die nach der Entlassung aus einem stationären Aufenthalt entstehen könnten möglichst zu schließen.
So soll eine kontinuierliche, bedarfsgerechte Versorgung unserer Patientinnen und Patienten nach Ihrem Aufenthalt in unserer Klinik gewährleistet werden. Dazu arbeiten wir in einem multiprofessionellen Team aus Ärzten/innen, Pflegekräften, Therapeuten/innen und Mitarbeiter/innen des Entlassmanagements.
Für den reibungslosen Ablauf der Planung werden alle hierfür erforderlichen Informationen und Maßnahmen in unserem Krankenhausinformationssystem erfasst, damit alle am Prozess beteiligten Mitarbeiter/innen diese einsehen können.
Als stationärer Patient/in werden Sie schon bei Ihrer Aufnahme in unser Haus über das Entlassmanagement informiert und falls eine Betreuung durch das Entlassmanagement erforderlich ist, werden wir Sie um Ihre Einwilligung dazu bitten.
Ihre Einwilligung zum Entlassmanagement ist notwendig, damit unsere Mitarbeiter/innen für Sie tätig werden können.
Einige der Aufgaben,die wir mit Ihnen gemeinsam lösen:
- Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
- Vermittlung von Essen auf Rädern
- Vermittlung ambulanter Pflege
- Vermittlung stationärer Pflege, Reha und Kurzzeitpflege
- Hilfe bei Anträgen: Pflegeversicherung, Krankenkassen, Reha, etc.
- Information zu evtl. finanzieller Unterstützung
- Empfehlung von Informationsmaterial: Bücher Broschüren, Internet, etc.
Wir möchten Ihnen als vertrauliche Ansprechpartner zur Seite stehen, um Ihnen die anstehenden Veränderungen in Ihrem Leben zu erleichtern.
Ansprechpartnerinnen: